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   BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B   

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https://dejure.org/2021,7509
BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B (https://dejure.org/2021,7509)
BSG, Entscheidung vom 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B (https://dejure.org/2021,7509)
BSG, Entscheidung vom 11. März 2021 - B 5 R 296/20 B (https://dejure.org/2021,7509)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2254/11

    Ungerechtfertigte Verfahrenseinstellung wegen Nichtbetreibens gem § 92 Abs 2 VwGO

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Weitere Ausführungen wären schon deshalb erforderlich gewesen, weil sämtliche von der Klägerin aufgeführten Beschlüsse des BVerfG in den Entscheidungsgründen des LSG Urteils zitiert wurden (BVerfG Kammerbeschlüsse vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 -, vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11) .
  • BSG, 04.04.2017 - B 4 AS 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagerücknahmefiktion - Untätigkeit des Klägers -

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Zur Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG existieren bereits höchstrichterliche Entscheidungen (vgl ua BSG Urteil vom 4.4.2017 - B 4 AS 2/16 R - BSGE 123, 62 = SozR 4-1500 § 102 Nr. 3, RdNr 19 ff mwN; BSG Beschluss vom 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B - juris RdNr 8).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Weitere Ausführungen wären schon deshalb erforderlich gewesen, weil sämtliche von der Klägerin aufgeführten Beschlüsse des BVerfG in den Entscheidungsgründen des LSG Urteils zitiert wurden (BVerfG Kammerbeschlüsse vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 -, vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr, zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN) .
  • BVerfG, 19.05.1993 - 2 BvR 1972/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen der

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Weitere Ausführungen wären schon deshalb erforderlich gewesen, weil sämtliche von der Klägerin aufgeführten Beschlüsse des BVerfG in den Entscheidungsgründen des LSG Urteils zitiert wurden (BVerfG Kammerbeschlüsse vom 19.5.1993 - 2 BvR 1972/92 -, vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - und vom 17.9.2012 - 1 BvR 2254/11) .
  • BSG, 14.04.2020 - B 5 RS 13/19 B

    Rentenrechtliche Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 14.4.2020 - B 5 RS 13/19 B - juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B

    Eine lediglich pauschale und unsubstantiierte Aufforderung zur

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Zur Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG existieren bereits höchstrichterliche Entscheidungen (vgl ua BSG Urteil vom 4.4.2017 - B 4 AS 2/16 R - BSGE 123, 62 = SozR 4-1500 § 102 Nr. 3, RdNr 19 ff mwN; BSG Beschluss vom 28.11.2019 - B 7 AY 2/18 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B

    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Die Bezeichnung einer solchen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl dazu BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 03.07.2019 - B 5 RS 10/18 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Auf die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung kann die Nichtzulassungsbeschwerde nicht gestützt werden (vgl nur BSG Beschluss vom 3.7.2019 - B 5 RS 10/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 17.06.2019 - B 5 R 61/19 B

    Gewährung einer höheren Altersrente unter Berücksichtigung einer Ersatzzeit wegen

    Auszug aus BSG, 11.03.2021 - B 5 R 296/20 B
    Dazu muss in der Beschwerdebegründung unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG und ggf des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgetragen werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile die hier maßgebende Frage von grundsätzlicher Bedeutung noch nicht beantwortet worden ist (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2019 - B 5 R 61/19 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 07.12.2020 - B 8 SO 22/20 B

    Kostenübernahme für die stationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes

  • BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B

    Weiterzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BSG, 31.08.2021 - B 4 AS 204/21 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin damit eine aus sich heraus verständliche abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht formuliert hat (so bereits BSG vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 6 zur identisch formulierten Frage) .

    Es hätte einer Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen einer Klagerücknahmefiktion unter Auswertung dieser Rechtsprechung bedurft (BSG vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 6) .

    Die Klägerin macht insofern aber nur geltend, dass die Entscheidung des LSG diesen Maßstäben nicht genüge (sog bloße Subsumtionsrüge; vgl etwa BSG vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11; BSG vom 25.6.2021 - B 13 R 93/20 B - juris RdNr 15) , behauptet also nur eine Subsumtionsabweichung, aber keine Abweichung im Grundsätzlichen.

  • BSG, 30.10.2023 - B 5 R 80/23 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN; BSG Beschluss vom 12.5.2022 - B 5 R 3/22 B - juris RdNr 6) .

    Vielmehr macht er allein eine Fehlerhaftigkeit der LSG-Entscheidung geltend, die eine Zulassung der Revision nicht zu begründen vermag (stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 291/21 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 12.05.2022 - B 5 R 3/22 B

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein isoliertes Vorverfahren; Divergenzrüge im

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr, zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 09.05.2022 - B 5 R 18/22 B

    Aufhebung und Erstattung einer Witwenrente Divergenzrüge im

    Nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .

  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 76/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auf die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung kann die Nichtzulassungsbeschwerde indes nicht gestützt werden (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 21.04.2022 - B 5 R 306/21 B

    Aufhebung und Erstattung überzahlter Altersrente; Verfahrensrüge im

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 14.07.2022 - B 5 R 27/22 B

    Vormerkung höherer beitragspflichtiger Einnahmen aufgrund nichterwerbsmäßiger

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 08.08.2022 - B 5 R 36/22 B

    Subsidiarität einer Feststellungsklage; Grundsatzrüge im

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang ua zum Rentenbeginn vorträgt, gilt, dass die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung im Einzelfall auch keine Revisionszulassung wegen Divergenz ermöglicht (stRspr; zB BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 8/22 B

    Gewährung einer Witwerrente; Eingetragene Lebenspartnerschaft; Vorhersehbarkeit

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 11.3.2021 - B 5 R 296/20 B - juris RdNr 9 mwN) .
  • BSG, 03.08.2022 - B 5 R 34/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 05.08.2022 - B 5 R 58/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 18.05.2022 - B 5 R 5/22 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung; Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags;

  • BSG, 23.02.2023 - B 5 R 207/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 08.03.2023 - B 5 R 65/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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